Das aktualisierte deutsche Verpackungsgesetz bringt 2022 einiges an Änderungen mit sich. Die Neuerungen greifen vor allem im gewerblichen Bereich Transportverpackungen sowie Verkaufs- und Umverpackungen. Im Berliner Fulfillment Center good-stock ist man bestens darauf vorbereitet.
Verpackungen gehören für jeden von uns unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Für Verpackungen werden von den Unternehmen am häufigsten Papier, Pappe oder Karton genutzt. Die Rohstoffe für diese Verpackungen stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Und Energie, die zur Herstellung der Verpackungen unvermeidlich ist, wird mit jedem Tag wertvoller und teurer.
Deutschland ist bei Recyclingquoten Europameister
In Deutschland ist im Jahr 2019 das sogenannte Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Die Experten sind sich darüber einig, das dieses Gesetz dank der anspruchsvollen Vorgaben dazu beiträgt, die Recyclingquote zu steigern. Vor drei Jahren gingen zum Beispiel 71,6 Prozent der Verpackungsabfälle in das Recycling. Insgesamt wurden 96,9 Prozent der Verpackungsabfälle verwertet. Mit diesen Recyclingquoten liegt Deutschland weit vorn im Ranking der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes hat es weitere europäische Vorgaben aus der Einwegrichtlinie sowie der novellierten Abfallrahmenrichtlinie gegeben. Deshalb wurde nunmehr eine Anpassung des deutschen Verpackungsgesetzes notwendig. Aktualisiert ist dieses Gesetz seit dem Jahr 2021 in Kraft. Einige Regelungen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten, andere wiederum gelten jedoch erst ab dem 1. Juli dieses Jahres.
Das novellierte Verpackungsgesetz verpflichtet zum Beispiel sämtliche Hersteller von Verpackungen zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Diese Stelle übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und für Transparenz sowie Rechtsklarheit zu sorgen.
Gesetzesnovelle der Verpackungsgesetzes betrifft insbesondere gewerblichen Bereich
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes wird die bisherige Registrierungspflicht nur für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen auf „sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren“ ausgeweitet. Diese Neuerung betrifft insbesondere den gewerblichen Bereich. Im Gesetz sind u. a. genannt:
– Transportverpackungen
- Verkaufs- und Umverpackungen
- Mehrwegverpackungen
Darauf verweist Michael Kahn. Er ist als Projektleiter Onboarding im good-stock-Fullfilment Center auch zuständig für das anspruchsvolle Thema des Verpackungsgesetzes. Dieses Gesetz verpflichtet zum Beispiel Fullfillment-Dienstleister wie good-stock ab 1. Juli zur Überprüfung der vertraglich gebundenen Hersteller im Hinblick auf deren Pflichten, die sich für diese aus dem novellierten Verpackungsgesetz ergeben.
Im Fulfillment Center good-stock läuft es reibungslos
Michael Kahn stellt fest, dass „zum 1. Juli 2022 jeder Hersteller von verpackten Waren im zentralen Verpackungsregister LUCID angeben muss, welche Verpackungsarten er unter welchen Markennamen in Verkehr bringt.“ – Und Michael Kahn ergänzt: „Mit der Wahrnehmung unserer gesetzlichen Verpflichtung haben wir Anfang Juni begonnen.“ – Nach seinen Angaben betrifft das gegenwärtig 20 der Geschäftspartner.
Die Geschäftspartner sind aufgefordert worden, ihre Registrierungsnummer im Verpackungsregister LUCID dem Fullfillment-Center zu übermitteln. „Läuft dieser Prozess reibungslos?“, möchte ich wissen. – „Ja, absolut. Wir werden unseren gesetzlichen Verpflichtungen zuverlässig und umfassend nachkommen. Wir haben unsere Geschäftspartner Anfang Juni schriftlich über ihre neue Verpflichtung informiert und diese gebeten, ihre Registrierungsnummer bei LUCID zu übermitteln. Dieser Prozess läuft derzeit noch, aber die Mehrzahl hat sich bereits sehr schnell bei uns zurückgemeldet und ihre entsprechende Registrierungsnummer mitgeteilt“, stellt Michael Kahn erfreut fest.
Beitrag zur Nachhaltigkeit bei Verpackungen leisten
Und er ergänzt: „Sollten unsere Geschäftspartner Fragen zu diesem Registrierungsprozess haben, so stehen wir natürlich mit unserer Kompetenz bei dieser Thematik zur Verfügung. Außerdem stellen wir den Geschäftspartnern die Mengen ihrer verbrauchten systembeteiligungspflichtigen Versandverpackung in einem jährlichen Anschreiben durch unsere interne Systemauswertung zur Verfügung. Diese Angaben benötigen unsere Partner für ihre Registrierung und Lizenzierung im Dualen System.“
Gehen Sie davon aus, dass die Geschäftspartner von good-stock ihren Verpflichtungen pünktlich nachkommen werden? – „Davon bin ich überzeugt. Denn es liegt ja im eigenen Interesse der Unternehmen, die neuen Verpflichtungen lückenlos einzuhalten und ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit gerade beim Thema Verpackung zu leisten. Dieser Aspekt ist für die Unternehmen auch ein wesentlicher Marketingaspekt, denn die Verbraucher sind zunehmend sensibilisiert, sich ihre Einkaufswünsche bei diesen Unternehmen zu erfüllen, die ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und dem Klima nachkommen“, ergänzt mein Gesprächspartner Michael Kahn.
Text von Eckhard Behr